Urheberrecht in Bibliotheken: Vertiefungsteil Leistungsschutzrechte – Online-Fachvortrag
Fr., 1. März 2024, 11 Uhr bis max. 13:00 Uhr
Zielgruppe:Beschäftigte (vorzugsweise) in WB, die das Urheberrecht anwenden müssen.
Inhalt:Insbesondere im Bereich von Musik- oder audiovisuellen Aufnahmen sind neben den Urheberrechten an den zugrunde liegenden Werken (z.B. an der Komposition, dem Liedtext, dem Drehbuch oder der Regie) auch die sog. Leistungsschutzrechte von zahlreichen Mitwirkenden zu beachten. Die Leistungsschutzrechte haben kürzere und anders berechnete Schutzfristen und ihnen fehlt der urheberpersönlichkeitsrechtliche Teil des Schutzes. Im Übrigen sind ihr Schutz und die Regelungen für ihre Nutzung in vielen Belangen den urheberrechtlichen Nutzungsrechten gleichgestellt und es wird auf die entsprechenden Vorschriften verwiesen.
Man könnte die Leistungsschutzrechte daher als die kleine Schwester des Urheberrechts bezeichnen. Sie gewähren Schutz für Leistungen, ohne dass es auf deren Schöpfungshöhe im Sinne eines urheberrechtlichen Werkes ankäme. Leistungsschutzrechte haben oftmals eine Ausrichtung als Investitionsschutzrecht (z.B. im Bereich der Herstellung von Tonträgern, Filmen oder von Lichtbildern). Außerdem sind ausführende Leistungen wie der gesangliche oder instrumentale Vortrag oder die schauspielerische Darstellung durch Leistungsschutzrechte geschützt.
Daher ist es wichtig, das ganze Bündel möglicher Rechte und auch die Unterschiede zu kennen, wenn die Nutzung von Musik- oder Filmaufnahmen geplant ist. Der Fachvortrag von Dr. Ina Kaulen, Referentin für bibliothekarische Rechtsfragen an der SUB Hamburg und Rechtsanwältin in Hamburg, gibt einen Überblick mit besonderem Fokus auf Nutzungen durch Bibliotheken.
Referent/in:Dr. Ina Kaulen, SUB Hamburg
Voraussetzungen:PC bzw. Notebook mit Headset/Kopfhörern, Mikrofon und Kamera
Termin:
Fr., 1. März 2024, 11 Uhr bis max. 13:00 Uhr
Ort:online
Teilnehmerzahl:20
Veranstalter:
Zentrum für Aus- und Fortbildung der Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek
09.02.2024