Bibliothekarische

Fortbildung

Seminarfinder


Die niedersächsischen Fortbildungsbeauftragten

Die "Rahmendienstvereinbarung zwischen dem Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) und dem Hauptpersonalrat beim Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur (HPR) über die Fort- und Weiterbildung in den niedersächsischen Bibliotheken des Gemeinsamen Bibliotheksverbundes" sagt über die Fortbildungsbeauftragten folgendes aus:

"Aufgaben der Fort- und Weiterbildung des Bibliothekspersonals werden grundsätzlich von der Bibliotheksleitung wahrgenommen, die diese Aufgaben anderen Personen in der Bibliothek übertragen kann. Die Übertragung geschieht im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit erst nach einer auf ein Einvernehmen gerichteten Erörterung mit dem zuständigen Personalrat. Beauftragte Personen sollen zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben von ihrer sonstigen dienstlichen Tätigkeit im erforderlichen Umfang entlastet werden und sind der Dienststelle und den Beschäftigten über ihre Arbeit mindestens einmal im Jahr rechenschaftspflichtig.

 Die Bibliotheksleitung oder die von ihr beauftragten Personen

  • informieren die Beschäftigten vor Ort über Schulungs- und Fortbildungsangebote,
  • sind Ansprechpartner für Beschäftigte und Fortbildungsanbieter,
  • ermitteln den Schulungs- und Fortbildungsbedarf vor Ort,
  • organisieren und koordinieren die Anmeldungen vor Ort,
  • beraten und unterstützen die zentrale Koordinierungsstelle,
  • organisieren und koordinieren die Inhouse-Schulungen auf lokaler/regionaler Ebene."

 

Liste der Beauftragten in den Bibliotheken
(veröffentlicht sind hier nur diejenigen, die ihr Einverständnis gegenüber dem ZAF erklärt haben)

Braunschweig

Bremen

Emden

Göttingen

Hamburg

Hannover

Lüneburg

Oldenburg

Osnabrück

Vechta

Wilhelmshaven

 

 

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